Modalitäten | Honorar | Preise
Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular zu einem ersten Gespräch an.
In der Regel, sind ein bis zwei Gespräche notwendig, um Ihr Anliegen, bzw. Ihren Bedarf genau zu erfassen. In diesen Sitzungen stellen wir zugleich fest, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut und ein gemeinsames Ziel ins Auge gefasst werden kann, das mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erreichbar erscheint.
Wenn Ihr Anliegen geklärt ist, werde ich Ihnen einen Therapievorschlag unterbreiten, der zur Behebung Ihres Themas geeignet erscheint. Sie entscheiden, ob Sie diesen Vorschlag annehmen wollen oder nicht.
Da ich eine Terminpraxis führe, sind die mit Ihnen vereinbarten Termine speziell für Sie reserviert. Hierdurch entstehen für Sie keine Wartezeiten. Termine sind nach persönlicher Vereinbarung flexibel möglich.
Abrechnung über die Krankenkasse
- Erstattung durch die private Krankenversicherung? Bitte klären Sie eine Übernahme der Kosten, bei Abrechnung über die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker/Psychotherapie), durch Ihre private Krankenkasse.
- Bedauerlicherweise kann die Behandlung in einer Privatpraxis nicht, oder nur in Ausnahmefällen, im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens, mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
- Paartherapie gehört nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen.
Vorteile als Selbstzahler/in
- Es gibt keine monatelangen Wartezeiten.
- Es sind keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme notwendig.
- Ich unterliege der Schweigepflicht nach §203 StGB. Selbstverständlich werden sämtliche Informationen und Daten von mir diskret und streng vertraulich behandelt.
- Non-Reporting-System: Keine Auskunft bei Versicherungen und gegenüber Dritten.
- Therapeutische Begleitung während der Wartephase auf einen ambulanten Therapieplatz.
- Eine Annahme ist auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient/in nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der zweijährigen Sperrfrist sind.
- Sie selbst - nach Aufklärung und Empfehlungsaussprache - bestimmen die Dauer und die Frequenz der Beratung / Begleitung.
- Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sog. "Sonderausgaben" in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach einem Entscheid des Finanzgerichts Münster (Az: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen, wenn sie von Privatpraxen in Rechnung gestellt worden sind.
Angaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV)
Honorar für Psychotherapie
50 Minuten - 90,00 EUR
90 Minuten - 140,00 EUR
Honorar für Paartherapie
50 Minuten - 110,00 EUR
90 Minuten - 160,00 EUR
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen bei einer kurzfristigen Absage, das vereinbarte Honorar in Rechnung stellen werde.