Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular zu einem ersten
Gespräch an.
In der Regel, sind ein bis zwei Gespräche notwendig, um Ihr
Anliegen, bzw. Ihren Bedarf genau zu erfassen. In diesen
Sitzungen stellen wir zugleich fest, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung
aufgebaut und ein gemeinsames Ziel ins Auge gefasst werden kann, das mit den zur
Verfügung stehenden Mitteln erreichbar erscheint.
Wenn Ihr Anliegen geklärt ist, werde ich Ihnen einen Therapie-
bzw. Coaching-Vorschlag unterbreiten, der zur Behebung Ihres Themas geeignet
erscheint. Sie entscheiden, ob Sie diesen Vorschlag annehmen wollen oder
nicht.
Da ich eine Terminpraxis führe, sind die mit Ihnen vereinbarten Termine
speziell für Sie reserviert. Hierdurch entstehen für Sie keine Wartezeiten.
Termine sind nach persönlicher Vereinbarung flexibel möglich.
Abrechnung über die Krankenkasse
- Erstattung durch die private Krankenversicherung? Bitte klären Sie eine
Übernahme der Kosten, bei Abrechnung über die GebüH (Gebührenordnung für
Heilpraktiker/Psychotherapie), durch Ihre private Krankenkasse.
- Bedauerlicherweise kann die Behandlung in einer Privatpraxis nicht, oder
nur in Ausnahmefällen, im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens, mit den
gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
- Paartherapie und Coaching gehören nicht zum Leistungsumfang der
Krankenkassen.
Vorteile als Selbstzahler
- Es gibt keine monatelangen Wartezeiten.
- Es sind keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme notwendig.
- Ich unterliege der Schweigepflicht nach §203 StGB. Selbstverständlich
werden sämtliche Informationen und Daten von mir diskret und streng
vertraulich behandelt.
- Non-Reporting-System: Keine Auskunft bei Versicherungen und gegenüber
Dritten.
- Eine Annahme ist auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient(in) nach
beendeter oder abgebrochener Therapie in der zweijährigen Sperrfrist sind.
- Sie selbst - nach Aufklärung und Empfehlungsaussprache - bestimmen die
Dauer und die Frequenz der Beratung / Begleitung.
- Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sog.
"Sonderausgaben" in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach einem
Entscheid des Finanzgerichts Münster (Az: 3 K 2845/02 E) sind
psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche
Belastungen" anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt
worden sind.
- Beruflich bedingtes Coaching können Sie steuerlich als Werbungskosten
geltend machen.
Angaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV)
-
Honorar für Einzeltherapie/-beratung
50
Minuten - 90,00 EUR
90 Minuten - 140,00 EUR
-
Honorar für Paartherapie/-beratung
50
Minuten - 110,00 EUR
90 Minuten - 160,00 EUR
-
Honorar für Coaching
50 Minuten - 110,00
EUR
90 Minuten - 160,00 EUR
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie diesen mindestens
24 Stunden vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen bei
einer kurzfristigen Absage, das vereinbarte Honorar in Rechnung stellen
werde.